Rechtliche Ansprüche durchsetzen

Die Ertrags- und Gewinnaussichten in der bauausführenden Wirtschaft sind seit Jahren rückläufig. Immer mehr Unternehmen müssen schließen.

Nicht zuletzt führt die Einführung des Ratings zu einer neuen Beurteilung der Bonität der Firmen.

Trotzdem verschenken viele Bauunternehmen Geld, weil sie ihre berechtigten Ansprüche aus Bauvertragsänderungen nicht durchsetzten wollen (können).

       


 

Beispiele Sf-Bau Tiefbau Straßenbau
Auftragsvolumen (ohne Mwst.)

9.750.000,00

143.957,15

680.915,12

Abrechnungsvolumen

0,00

67.152,12

538.101,08

Forderung aufgrund von Leistungsausfall (ohne Mwst.)

1.528.307,00

15.970,21

19.385,15

Position mit Leistungsänderungen

100%

82%

73%



Zeitmangel (aus dem Tagesgeschäft begründet) und unzureichende Kenntnisse sollten nicht dazu führen, berechtigte Ansprüche aus Bauvertragsänderungen nicht wahrzunehmen.

Berechnungsbeispiel bei Minderleistung durch Überstunden

Während der Überstunden bringen die Arbeitnehmer nicht mehr die volle Leistungsfähigkeit. Mit zunehmender Zahl der Überstunden sinkt die Leistungsfähigkeit stetig ab. Diese Leistungsminderung wurde in Vygen/Schubert/Lang, Seite 336 in einer Formel dargestellt:

M = 1-(12-16*(1-T/16)²) / T

T = tägliche Arbeitszeit


Beispiel: Die tägliche Arbeitszeit beträgt 11,5 Stunden.

M = 1-(12-16*(1-11,5/16)²) / 11,5

M = 6,658%

Dies bedeutet das, bezogen auf die gesamte Tagesleistung, eine Minderleistung von rund 6,7 % eintritt.

Nach Auswertung der Tagesberichte

 

Überstunden

KW Personal Personal Summe Summe h   Minder- zu ver-
  Kolonne 1 Kolonne 2 Personal anrechenbar h/AT leistung güten
28 5,00 7,75 12,75 150,00 10,00 0,025 0,00
29 7,20 6,60 13,80 360,00 10,00 0,025 0,00
30 11,20 11,00 22,20 558,00 11,00 0,05114 0,00
31 11,40 10,00 21,40 537,00 11,50 0,06658 35,75
32 10,20 10,00 20,20 483,00 11,50 0,06658 32,16
33 13,40 10,00 23,40 631,00 10,00 0,025 15,78
34 15,00 10,00 25,00 751,50 10,00 0,025 18,79
35 18,00 8,60 26,60 1.286,00 9,00 0,00694 8,93
36 16,40 7,40 23,80 1.130,00 9,00 0,00694 7,85
       

5.886,50

   

119,25


In der 28. KW bis zur 30. KW wurden zwar Überstunden geleistet, in diesem Zeitraum lag aber keine Behinderung vor. Die Minderleistung von 119,25 Stunden würde dann mit dem Mittellohn ohne Zuschläge multipliziert.

Selbstverständlich trifft die Berechnung von Mehrkosten nicht nur auf den Lohn zu.